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Rechtslage

Arbeitnehmerüberlassung – sicher, transparent, prüfungssicher.

AÜG-konform
Amtsgericht Koblenz
iGZ-DGB
DE-weit
24h Antwort

Was ist AÜG?

Bei der Arbeitnehmerüberlassung stellen wir als Verleiher qualifiziertes Personal. Sie als Entleiher nutzen die Arbeitskraft – der Arbeitsvertrag besteht mit uns. Das schützt vor Risiken bei Sozialversicherungsprüfungen und vermeidet Scheinselbstständigkeit.

  • Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
  • Lohn, Steuern und SV über den Verleiher
  • Dokumentierte Übergabe und Einsatzplanung
Rechtssichere Küchenbesetzung

Equal Pay

Nach Übergangsfrist gleiche Arbeitsentlohnung wie Stammpersonal des Entleihers.

Hygienestandards

HACCP, Unterweisungen und dokumentierte Standards vor jedem Einsatz.

iGZ-DGB

Branchenstandards und faire Prozesse als Mitglied im iGZ-DGB.