Rechtslage
Arbeitnehmerüberlassung – sicher, transparent, prüfungssicher.
Was ist AÜG?
Bei der Arbeitnehmerüberlassung stellen wir als Verleiher qualifiziertes Personal. Sie als Entleiher nutzen die Arbeitskraft – der Arbeitsvertrag besteht mit uns. Das schützt vor Risiken bei Sozialversicherungsprüfungen und vermeidet Scheinselbstständigkeit.
- Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
- Lohn, Steuern und SV über den Verleiher
- Dokumentierte Übergabe und Einsatzplanung
Equal Pay
Nach Übergangsfrist gleiche Arbeitsentlohnung wie Stammpersonal des Entleihers.
Hygienestandards
HACCP, Unterweisungen und dokumentierte Standards vor jedem Einsatz.
iGZ-DGB
Branchenstandards und faire Prozesse als Mitglied im iGZ-DGB.